Allgemeine Vertragsbedingungen der Heinrich Eisinger GmbH & Co. KG
Stand: April 2016
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Heinrich Eisinger GmbH & Co. KG (AVB-Steller) mit Privat- und Geschäftskunden. Als Privatkunde wird dabei jeder Verbraucher angesehen, d.h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Als Geschäftskunde gilt jeder Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sowie jede juristische Person des öffentlichen Rechts und jedes öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(2) Die AVB gelten als Rahmenvereinbarung für alle Kauf- Dienst- und Werkverträge über sämtliche Produkte (z.B. Fliesen, Farbe und sonstige Objekte, die Gegenstand eines Preisangebots, der Annahme von Bestellungen oder sonstigen von uns abgegebene Erklärungen sind) einschließlich deren Installation und Implementierung sowie für sonstige Leistungen des AVB-Stellers (z.B. Beratungs- und Planungsleistungen).
(3) Die AVB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen verwandter Art mit demselben Kunden, ohne dass wir bei jedem einzelnen Vertrag wieder auf diese AVB hinweisen müssen.
(4) Hinweise auf die Geltung von Rechtsvorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorgaben, soweit sie in diesen AVB nicht ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Bestellt ein Kunde mündlich, telefonisch oder in Textform Ware, einen Dienst oder ein Werk vom AVB-Steller, ist dies ein bindendes Angebot. Setzt der Kunde nicht ausdrücklich andere Annahmebedingungen, kann der AVB-Steller sein Angebot annehmen, indem er die Bestellung binnen zwei Wochen gegenüber dem Kunden bestätigt oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware übergibt und übereignet, das bestellte Werk herstellt oder den angeforderten Dienst erbringt.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung und -ausführung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich der AVB-Steller das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der AVB-Steller erteilt dem Kunden seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Weist der AVB-Steller seine Preise nicht ausdrücklich anders aus, enthalten sie noch nicht eventuelle Verpackungs- und Lieferkosten.
(2) Wird nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen, der Werkpreis innerhalb von 10 Tagen nach Abnahme des Werkes und der Dienstpreis innerhalb von 10 Tagen nach Erbringung des Dienstes. Verzugszinsen werden gegenüber Privatkunden in Höhe von 5 % und gegenüber Geschäftskunden in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wird ein solcher geltend gemacht, hat ein Privatkunde die Möglichkeit, dem AVB-Steller nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
(3) Wird der Kaufpreis überwiesen, so hat die Zahlung ausschließlich an die gegenüber dem Kunden mitgeteilte Kontoverbindung zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Grundsätzlich steht einem Kunden das Recht zur Aufrechnung lediglich zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ansonsten darf der Kunde gegen unsere Forderungen nur aufrechnen, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend macht. Sein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde ebenfalls nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Wird nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart, gibt der AGB-Steller Liefertermine & Lieferfristen nur unverbindlich an.
(2) Die vom AVB-Steller ausgewiesene Liefer-, Werk- oder Diensterbringungsfrist wird nur in Lauf gesetzt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) 3 Wochen nachdem der unverbindliche Liefertermin bzw. die Lieferfrist überschritten wird, kann der Kunde den AVB-Steller schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollte der AVB-Steller einen ausdrücklichen Liefertermin / eine Lieferfrist nicht einhalten, muss der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen, um die Leistung zu bewirken. Lässt der AVB-Steller die Nachfrist fruchtlos verstreichen, darf der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten.
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist der AVB-Steller berechtigt, den ihm hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder nur wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
(5) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch eines Geschäftskunden an ihn versandt, geht bei Absendung an ihn, spätestens bei Verlassen des Werks/Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf ihn über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ware vom Erfüllungsort versandt wird oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Der AVB-Steller behält sich das Eigentum an einer gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache oder das Werk pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er bei hochwertigen Gütern verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Kaufsache darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde den AVB-Steller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem AVB-Steller die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den dem AVB-Steller entstandenen Ausfall.
(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung einer Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für den AVB-Steller. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, dem AVB-Steller nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt er das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen des AVB-Stellers gegen den Kunden tritt er auch solche Forderungen an den AVB-Steller ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; der AVB-Steller nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
(4) Der AVB-Steller verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Soweit der AVB-Steller in seinen Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, sind die entsprechenden Informationen nur annähernd maßgebend.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die uns gegenüber nach Vertragsschluss von einem Käufer abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Gewährleistungsrechte eines Geschäftskunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(3) Der AVB-Steller ist zur Nacherfüllung nur insoweit verpflichtet, als der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Kunden und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder ihm Eigenschaften fehlen, die der Kunde nach öffentlichen Äußerungen des AVB-Stellers erwarten konnte. Diese Pflicht scheidet aus, wenn der AVB-Steller aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.
(4) Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der AVB-Steller ist jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der AVB-Steller die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(5) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder der AVB-Steller die Nacherfüllung verweigert hat. Unberührt bleibt davon das Recht des Kunden, weitergehende Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen geltend zu machen.
(6) Der AVB-Steller haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertretern oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden oder auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Nur soweit der AVB-Steller bezüglich der Ware oder Teilen derselben eine schriftliche Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die darauf beruhen, dass die garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet er trotz Garantie nur, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
(7) Der AVB-Steller haftet ferner für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung von besonderer Bedeutung ist, um den Vertragszweck zu verwirklichen (Kardinalpflichten). Der AVB-Steller haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Für einfache fahrlässige Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet er im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
(8) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des AVB-Stellers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Vorzeitige Vertragsbeendigung durch Geschäftskunden
(1) Geschäftskunden steht auch bei Fernabsatzverträgen mit dem AVB-Steller kein Widerrufsrecht zu.
(2) Tritt ein Geschäftskunde von einem Vertrag mit dem AVB-Steller zurück oder verweigert er die Annahme von dessen Leistung, schuldet er dem AVB-Steller für dessen schon erbrachte Leistung
- 25% des vereinbarten Preises bei Zugang der entsprechenden Erklärung des Geschäftskunden im ersten Viertel des Zeitraums zwischen Vertragsschluss und Ablauf der Frist, zu der die Leistung vollständig erbracht sein soll,
- 50% bei Zugang im zweiten Viertel,
- 75% bei Zugang im dritten Viertel und
- 100% bei Zugang im letzten Viertel.
Dem Geschäftskunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der AVB-Steller bis zum Zeitpunkt seiner Erklärung einen geringerwertigen Aufwand im Verhältnis zur geschuldeten Gesamtleistung betrieben hat. Dem AVB-Steller bleibt es unbenommen, höhere Ersatzforderungen geltend zu machen.
§ 11 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit Geschäftskunden ist der Geschäftssitz des AVB-Stellers, sofern nichts anderes vereinbart wird.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(4) Diese AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der AVB-Steller ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der AVB-Steller in Kenntnis der AGB eines Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
Widerrufsbelehrung
Schließt der AVB-Steller mit einem Privatkunden einen Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Brief, Telefon, Fax, E-Mail) im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems, so steht dem Privatkunden das Recht zu, den entsprechenden Fernabsatzvertrag zu widerrufen. Dies gilt ausnahmsweise nicht für
- Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
- Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
- Verträge, die ausschließlich dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten zum Gegenstand haben, soweit der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn zu deren Vornahme aufzusuchen,
sowie für die übrigen unter § 312g Abs. 2 BGB gelisteten besonderen Vertragsarten.
Widerrufsrecht
Steht einem Privatkunden hiernach ein Widerrufsrecht zu, beträgt die Widerrufsfrist bei Dienstleistungsverträgen vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses und bei Kaufverträgen vierzehn Tage ab Erhalt der Ware.
Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss ein Privatkunde die Heinrich Eisinger GmbH & Co. KG, Bergstraße 19, 64342 Seeheim-Jugenheim, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss informieren, seinen Vertrag zu widerrufen. Er kann hierfür folgende Musterformulierung verwenden, die jedoch nicht vorgeschrieben ist: „Hiermit widerrufe ich, Vorname, Nachname, den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware / die Erbringung der folgenden Dienstleistung Bezeichnung bestellter Ware / Dienstleistung.“
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass ein Privatkunde die Mitteilung über die Ausübung seines Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn ein Privatkunde seinen Fernabsatzvertrag widerruft, hat die Heinrich Eisinger GmbH & Co. KG ihm alle Zahlungen, die sie von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass er eine andere Art der Lieferung als die ihm angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf dieses Vertrags eingeht. Für diese Rückzahlung verwendet die Heinrich Eisinger GmbH & Co. KG dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Widerrufenden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.